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Führerscheinklassen KOM (D und DE)

Was Darf ich mit den Klassen fahren?

D

DE

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.










Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D  und einem Anhänger über 750 kg zG.

ie alt muss ich mindestens sein?

D

DE

21/24 Jahre

Die Klassen D und DE können erworben werden:

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km
b) bereits mit 20 Jahren
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

21/24 Jahre
Die Klassen D und DE können erworben werden:

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km
b) bereits mit 20 Jahren
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

 


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

D

DE

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
18 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Die Anzahl besondere Ausbildungsfahrten
ich abhängig vom Vorbesitz und muss im Einzelfall geklärt werden.

Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit



Welche Prüfung muss ich machen?

D

DE

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Erweiterung: Fragebogen mit
40 Fragen max. 10 Fehlerpunkte


Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 75 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrkontrolle, Handfertigkeiten, Grundfahraufgaben und Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Grundfahraufgaben, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)



Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?

D

DE

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Medizinisches Gutachten
  • Belastungsgutachten
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Außerdem ist zu beachten...

D

DE

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Wissenswertes

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