Was Darf ich mit den Klassen fahren? |
D | DE |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
| Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG. |
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ie alt muss ich mindestens sein? |
D | DE |
21/24 Jahre
Die Klassen D und DE können erworben werden: a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km b) bereits mit 20 Jahren Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG; d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
| 21/24 Jahre Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km b) bereits mit 20 Jahren Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG; d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
D | DE |
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 18 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Die Anzahl besondere Ausbildungsfahrten ich abhängig vom Vorbesitz und muss im Einzelfall geklärt werden. | Theorie Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 4 Fahrstunden Grundausbildung 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunde Autobahn 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
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Welche Prüfung muss ich machen? |
D | DE |
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 40 Fragen max. 10 Fehlerpunkte
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 75 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrkontrolle, Handfertigkeiten, Grundfahraufgaben und Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße) | Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Grundfahraufgaben, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße) |
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Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich? |
D | DE |
- Lichtbild
- Augenärztliches Gutachten
- Medizinisches Gutachten
- Belastungsgutachten
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Außerdem ist zu beachten... |
D | DE |
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Wissenswertes |
Inhalt folgt |
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LKW Theorie
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LKW und BUS Theorie
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